Wieso, weshalb und warum Blesewitz kampflos die Tabellenspitze eroberte

von uli

Am vergangenen Sonnabend, dem 7.9.2013, hätten die Mannschaften von Süd 2 (10 Uhr) und Süd 4 (14 Uhr) in Blesewitz antreten sollen. Sie taten es nicht und kassierten dafür ein 0:9 mit 0:27 Sätzen und 0:297 Bällen wegen Nichtantretens. Süd 4 erspart sich und dem entsprechendem Gremium einen Protest, sieht bei sich keine Alleinschuld und hält vor allem die Vorgehensweise des kurzfristigen Heimrechttauschs nicht der Sache und dem Tischtennissport dienlich. Dagegen legte Süd 2 umgehend Protest ein. Warum eigentlich?

Der Spielplan der Verbandsliga kollidierte am 7.9. mit der Jugend-Landesrangliste in zweifacher, letztlich sogar in dreifacher Form.

1) In der o.g. Landesrangliste startete mit Til Puhlmann ein Stammspieler von Süd 2.

Die Wettspielordnung (Punkt 4.6a) besagt:

„Offizielle Spielverlegungen können nur in folgenden Fällen beantragt werden: a) Verpflichtung von Spielerinnen und Spielern für Aufgaben im DTTB, NTTV, TTVMV (Auswahlspiele, Lehrgänge, EM, Endrunde Pokal, Senioren-Mannschaftsmeisterschaften).“ (Nachtrag: Dies gilt nur für Stammspieler, Vierermannschaft (Position 1-4), Sechsermannschaft (Position 1-6).

 Analog dazu besagt die Jugendordnung (Punkt 3.3.1.10):

„Nachwuchsspieler, für die eine Freigabe erteilt worden ist, können vom zuständigen Jugendwart (Schülerwart) in Auswahlmannschaften berufen werden. Die offiziellen Jugendveranstaltungen (siehe WO 4.6a) haben Vorrang vor den Vereinseinsätzen.“

Da Til Puhlmann, trotz seines jungen Alters von (noch) 12 Jahren, als Stammspieler (Position 4) bei Süd 2 gemeldet ist, hätte das Punktspiel „Süd 2 – Blesewitz (7.9.) verlegt werden müssen, da sowohl die Wettkampf- als auch die Jugendordnung dies so vorschreiben.

2) Der TSV Rostock Süd war Ausrichter der Jugend-Landesrangliste am 7.9., einer offiziellen Veranstaltung des Tischtennisverbandes Mecklenburg-Vorpommerns.

Die Wettspielordnung (Punkt 4.6c) besagt:

„Offizielle Spielverlegungen können nur in folgenden Fällen beantragt werden: […] c) wenn die Spielstätte des Heimvereins nachweislich zum Spieltag nicht zur Verfügung steht. Der Nachweis ist dem zuständigen Staffelleiter unverzüglich vor dem Spieltermin zuzusenden.“

Die Spielstätte des TSV Rostock Süd stand beiden Herren-Mannschaften von Süd 2 und Süd 4 am besagten Spieltermin (7.9.) demnach definitiv nicht zur Verfügung. Dies war auch bereits dem Terminplanentwurf vom 11.6. zu entnehmen, den Sportwart Hans Tamms am 13.6. an die Staffelleiter per E-Mail verschickte und die dem TSV Rostock Süd vorliegt. Einen Tag später erfolgte die E-Mail mit den Ansetzungen für die Verbandsliga. Die Nachweiserbringung hat der Sportwart Hans Tamms dem Verbandsliga-Staffelleiter Hans Tamms quasi selbst gegeben. Am 18.7. wurde Verbandsliga-Staffelleiter Hans Tamms von Süds Abteilungsleiter Peter Kuchling zusätzlich dahingehend auf der Sitzung des Sportausschusses in Güstrow mündlich informiert, dass die Spielstätte des TSV Rostock Süd am 7. und 8.9. nicht zur Verfügung steht. Hinzukommt auch die verlegte Partie zwischen Süd 2 und Süd, die offiziell für den 8.9., als ebenfalls beim TSV Rostock Süd die Landesrangliste der Schüler B statt fand, terminiert war.

3) Der zweiten und vierten Mannschaft des TSV Rostock Süd wurde am 5.9. vom Verbandsliga-Staffelleiter Hans Tamms mitgeteilt, dass das Heimrecht getauscht (Grund: „keine Halle Rostock“) wurde, sodass die Spiele nun in Blesewitz ausgetragen werden sollten (Tag und Uhrzeit blieben unverändert).

Die Wettspielordnung (Punkt 4, Spielplanung) besagt:

„[…] Die Staffelleiter sind verpflichtet, mindestens sieben Tage vor dem neuen Spieltag den Mannschaften den neuen Spieltermin zuzusenden.“

Nach Aussage von Hans Tamms (E-Mail vom 5.9.) gilt ein Heimrechttausch nicht als „neuer Spieltermin“. Allerdings findet sich keine diesbezügliche Regelung in der Wettspielordnung. Unabhängig davon, ist ein Heimrechttausch zwei Tage vor dem eigentlichen Termin kritikwürdig und sollte zukünftig besser in der Wettspielordnung definiert werden.

So sieht die nüchterne Faktenlage aus.

Die folgenden Schilderungen zum wieso, weshalb und warum sollten immer vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass Verbandsliga-Staffelleiter Hans Tamms den vorläufigen Terminplan vom 11.6. kannte, den vorläufigen Verbandsliga-Spielplan am 14.6. verschickte und spätestens am 18.7., zusätzlich davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass am 7./8.9. keine Punktspiele beim TSV Rostock Süd ausgerichtet werden können.

Weit im Vorfeld der nun mittlerweile angelaufenen Saison versuchte der TSV Rostock Süd, in vorderster Front Süd 2 in Person von Mannschaftsführer Matthias Kindt, eine Lösung ohne die direkte Einbindung von Hans Tamms zu finden. Am 15.8. schrieb Kindt eine E-Mail an Blesewitz-Kapitän Ingolf Kaab. Dort warb Kindt unter anderem für eine Verlegung auf den 9.11., da es hier zu einer Kopplung mit SV Medizin Stralsund hätte kommen können. Dem daraus resultierenden positiven Effekt, einen Spieltag und Fahrtkosten zu sparen, steht hier natürlich entgegen, dass die Spielorte knapp 85 km (ca. 1 Stunde Fahrtzeit) auseinander liegen. Es hätte aber nicht zwingend der 9.11. sein müssen. Der 7.9. aber schon gar nicht. Blesewitz’ Kaab rief am 19.8. bei Kindt zurück und sagte, dass er Süds Vorschlag mit seinen Mannschaftskollegen ab/besprechen muss. Am 24.8. erfragte Kindt bei Kaab eine Wasserstandsmeldung, die aus Süds und Kindts Sicht unzufriedenstellend ausfiel. Die definitive Absage Blesewitz’ erfolgte dann erst am 29.8.

Daraufhin wurde Hans Tamms über den Tatbestand informiert, begleitet mit einigen Terminvorschlägen, die u.a. auch die Verwendung der Ausweich-Spieltage (16.11. und 7.12.) einbezogen. Da dies am 30.8. geschah, muss man Hans Tamms zugestehen, dass ihm diesbezüglich der zeitliche Handlungsrahmen recht eng gesteckt wurde. Doch bleibt zu beachten, dass er selbst von beiden kollidierenden Terminen Kenntnis gehabt haben muss.

Tamms Entscheidung folgte am 5.9. in Form des Heimrechttausches (Süd 2 und Süd 4 sollen nach Blesewitz fahren), einer Lösung, die Süd vorab in keiner Weise vorgeschlagen hatte. Ein Tausch, der immerhin eine Fahrtstrecke von etwas mehr als 250 km (hin und zurück) nach sich zieht, wohlgemerkt pro Auto. Was, wenn davon ausgehend, dass am 7.9. nicht gespielt werden kann (Causa Til Puhlmann), das Auto demzufolge anderweitig verplant ist (z.B. Frau mit Kindern fährt zu Großeltern) und die Mannschaften untermotorisiert wären? Das Argument „Deutsche Bundesbahn“ zählt hierbei genauso wenig, wie es bei verschneiten/vereisten Bundesstraßen zählt, zumindest im TTVMV. Warum gibt es eigentlich Ausweich-Spieltage?

Dieser Ansetzung widersprach Kindt in Bezug auf die o.g. drei Punkte. Unweit danach antwortete Hans Tamms in einer E-Mail, in der er den Sachverhalt nach seiner Sicht der Dinge sowie die Begründungen für die später getroffenen Spielwertungen anführt. Auf die wesentlichen Punkte soll hier Stellung genommen werden.

Tamms:

Vor einiger Zeit (offenbar per Telefon, denn es gibt keine Mail) erhalte ich von Rostock Süd die Mitteilung, dass sie das Spiel der II. Mannschaft gegen Blesewitz gern verlegen möchten, da ihr Stammspieler T. Puhlmann an diesem Tag Landesranglistenturnier der Jugend hat.“

Reicht eine mündlich übermittelte Information nicht aus? Zudem lässt die Aussage von Hans Tamms den Schluss zu, schon vor dem 30.8. Kenntnis gehabt zu haben, dass Til Puhlmann bei der Jugend-Landesrangliste aufschlägt. Zudem bleibt die Tatsache, dass Hans Tamms am 11.6. den o.g. vorläufigen Terminplan versendete.

Tamms:

„[…] erfahren, dass Rostock Süd II am 15.08. versucht hat, mit Blesewitz eine Spielverlegung abzustimmen. Dort wurde neben dem Puhlmann-Problem auch noch angeführt, dass die Halle durch das Jugendranglistenturnier nicht zur Verfügung steht. Den von  Rostock vorgeschlagenen neuen Termin (09.11.) kann Blesewitz nicht akzeptieren, da sie zum einen die Halle nicht bekommen, zum anderen auf mindestens 3 Stammspieler verzichten müssten. Sie würden allerdings einem Heimrechttausch am 07.09. zustimmen und könnten eine Ersatzhalle zur Verfügung stellen.“

Einem triftigen Grund wird noch ein zweiter hinzugefügt, weshalb das Spiel nicht stattfinden kann, zumindest nicht in Rostock. Schade, dass der 9.11. nicht umgesetzt werden konnte, aber das ist manchmal so. Hat eigentlich die Heimmannschaft bei einem Heimrechttausch kein Mitspracherecht?

Tamms:

„[…] Zum anderen wurde vom Jugendausschuss (ich weiß nicht, wann genau) erst im Juni entschieden, das Ranglistenturnier in Rostock durchzuführen.“

Hier kann nur noch einmal der Terminplan mit Stand vom 11.6. benannt werden, in dem offensichtlich ist, dass am 7./8.9. beim TSV Rostock Süd die Landesranglistenturnier der Jugend und Schüler B stattfinden. Am 14.6. versandte Hans Tamms den Verbandsliga-Spielplan.

Tamms:

„Am 30.08. teilt mir Spfrd. Kindt (Rostock Süd II) mit, dass die Halle am 07.09. belegt ist, jedoch sein Angebot der Verschiebung auf den 9.11. (in Blesewitz!) von Blesewitz nicht akzeptiert wird, andererseits würden ihnen bei einem Heimrechttausch mehrere Spieler fehlen. Somit wird eine Spielverlegung beantragt.“

Es ist doch menschlich nachvollziehbar, dass private Planungen für den 7.9. getroffen wurden, weil die Punkte 1 und 2 eindeutig vorlagen und ein Spielen am 7.9. seitens der Wettspielordnung unzulässig sind.

Tamms:

„So habe ich Anfang Juni den Spielplan erstellt […] Spätestens Ende Juni war er auch auf der TTVMV-Homepage einzusehen. […] Es war also genügend Zeit, mich zumindest auf die Hallenproblematik hinzuweisen (spätestens am 24.08. zum LPT hätten mich die Rostocker Sportfreunde auch noch einmal ansprechen können).“

Kurz und knackig: Den Terminplan vom 11.6. hat Hans Tamms selbst verschickt und selbst nach Bekanntwerden der Hallen-Problematik (18.7.) war seitens des Staffelleiters selbst noch genügend Zeit die entsprechenden Schritte einzuleiten, bzw. bei den betreffenden Vereinen/Mannschaften deren Meinung über den Sachverhalt einzuholen.

Tamms:

„Da ich die VGA von Rostock Süd erst Ende Juni über die Geschäftsstelle erhalten habe, konnte ich auch Mitte Juni nicht T. Puhlmanns Mannschaft berücksichtigen, da ich nicht wissen konnte, in welcher Mannschaft und in welcher Spielklasse er überhaupt gemeldet wird (im vergangenen Spieljahr in der Landesliga – V. Mannschaft!).“

Die VGA des TSV Rostock Süd ist am 15.6. in der Geschäftsstelle des TTVMV eingegangen. Warum sie erst Ende Juni beim zuständigen Verbandsorgan

Tamms:

„Ich bin auch nicht bereit, Punktspiele wegen T. Puhlmann zu verlegen. Es kann und wird einfach nicht sein, dass Herren- Punktspiele (sogar Verbandsliga) verlegt werden sollen, weil ein B- Schüler an Nachwuchsveranstaltungen der B-, A- Schüler oder Jugend teilnimmt.“

Til Puhlmann ist ab der Saison 2013/14 A-Schüler. Wenn ein Spieler mit Jugendfreigabe in Herren-Teams gemeldet ist, vor allem als Stammspieler, dann regelt dies die Wettspielordnung in oben angeführter Form. Hinsichtlich des 30.11., an dem ebenfalls eine Jugend-Veranstaltung (Landesmeisterschaft) mit einem Herren-Punktspiel (Süd2 und Süd4 gegen Parchim2 und Schwerin 2) kollidiert, ist Hans Tamms bereit zu verlegen. Sein Vorschlag ist der 16.11., einer der beiden Ausweich-Spieltage.

Tamms:

„Es ist schon ein sehr großes Zugeständnis des Sportausschusses, ihn in der II. Herren- Mannschaft an Position 4 starten zu lassen, nachdem er im letzten Jahr noch in der V. Mannschaft gemeldet war. Die Möglichkeit, dass Nachwuchsspieler in den Herren- Mannschaften zusätzlich spielen dürfen, soll einer zusätzlichen Förderung/Forderung dienen, daraus können jedoch keine weiteren Rechte abgeleitet werden. Der Verlegungsgrund a) kann somit nicht herangezogen werden.“

Wenn Til Puhlmann nicht bei Süd 2 an Position 4 hätte spielen sollen, hätte der Staffelleiter/Sportwart die VGA des TSV Rostock Süd nicht genehmigen, bzw. ändern können. Dies wurde nicht getan. Dementsprechend greift die Wettspielordnung, die hinreichend zitiert wurde. Das Zugeständnis des Sportausschusses Til Puhlmann in der Verbandsliga bei Süd 2 starten zu lassen, wäre auch nicht damit aufgehoben, wenn er bei Süd 4 gemeldet wäre. Verbandsliga bleibt Verbandsliga. Wenn ein Til Puhlmann nicht in der Verbandsliga hätte spielen sollen, hätte der Sportausschuss dies bestimmen sollen.

Tamms:

„Es kann nicht meine Aufgabe als Staffelleiter sein, die vom Jugendausschuss (später) festgelegten Spielstätten mit meinen Ansetzungen zu vergleichen. Das dürfte wohl einzig und allein in Verantwortung der Vereine liegen! 1 Woche vor dem Spieltermin den Verlegungsgrund c) heranzuziehen, obwohl das Problem schon Monate bekannt ist, ist somit auch nicht akzeptabel.“

Gewisse Pattsituation. Dem Terminplan vom 11.6. steht entgegen, dass Staffelleiter Hans Tamms erst spät informiert wurde, dass zwischen Süd 2/Süd4 und Blesewitz keine Einigung getroffen werden konnte. Trotzdem bleibt die Wettspielordnung, die im Fall von Til Puhlmann und Süd 2 greifen muss und das spätestens ab dem 18.7. als Hans Tamms vom Sachverhalt des Jugend-Landesranglistenturniers beim TSV Rostock Süd informiert wurde.

Tamms:

„Es blieb mir also keine andere Wahl, als kurzfristig das Heimspielrecht zu tauschen (Dank an Blesewitz für die Bereitstellung einer Ausweichhalle), da die Spiele in Rostock nicht ausgetragen werden können. Ich finde es doch (gelinde gesagt) sehr unpassend, mir hier einen Verstoß gegen die WO des TTMV zu unterstellen (die Nichteinhaltung der 7 Tage- Frist ist allein dem TSV Rostock Süd anzulasten, im Übrigen handelt es sich auch nicht um einen neuen Termin).“

Wozu gibt es Reserve-Spieltage/Ausweich-Spieltage?

Noch einmal: Wenn ein Spiel laut Wettspielordnung verlegt werden MUSS, dann ist die Sachlage klar. Am betreffenden Termin wird NICHT gespielt. Da darf doch anderweitig geplant werden, oder?

Weiter oben in Tamms E-Mail wird ein anderer Schluss zugelassen, dass er mehr Zeit hatte Spielplanänderungen vorzunehmen, wenn er sagt: „vor einiger Zeit“.

Dass ein Heimrechttausch kein „neuer Termin“ ist, ist eine dringend zu schließende Lücke in der Wettspielordnung. Denn es ist schon ein erheblicher Unterschied, ob eine Mannschaft einen Anreiseweg mit allen Begleiterscheinungen von ca. 125 km hat oder nicht.

Tamms:

„Die Mitteilung, dass die Rostocker Mannschaften am 07.09. nicht antreten können (weder zu Hause, erst recht nicht auswärts), weil sie keine Spieler haben, darf ich als Scherz abtun, denn das ist wohl erst recht kein Verlegungsgrund (ich weiß nicht einmal, warum die Mannschaften keine Spieler haben).“

Der TSV Rostock Süd hat nicht gesagt, dass, wenn er hätte zu Hause spielen können/dürfen, keine Spieler hätte. Zwischen Rostock und Blesewitz liegen aber letztlich einige Kilometer. Und es gibt auch einen Unterschied darin seinen Geburtstag beim Punktspiel oder auf der Autobahn zu begehen anstatt wenigstens nachmittags im Familien- und Freundeskreis. Hinzukommt, dass seitdem klar war, dass am 7.9. nicht gespielt werden kann, auch berufliche Verpflichtungen / Jobben für den besagten Termin wieder in Frage kamen.

Angenommen Süd 4 wäre am 7.9. nach Blesewitz gefahren, hätte Tag und Tschüß gesagt, zwischendurch mehr oder weniger erfreut am Tisch gestanden, Süd 2 aber, aufgrund der unabwendbar klaren Aussagen der Wettspielordnung einen neuen Termin bestimmen müssen, dann hätte Blesewitz sogar zweimal antreten müssen.

 

Dem folgte diese mehr oder weniger böse Antwort Peter Kuchlings, Abteilungsleiter des TSV Rostock Süd, der um die Veröffentlich dieser ausdrücklich bat.

„Hallo Hans,

ich finde deine E-Mail unzutreffend. Ich habe dir am 18.07. in Güstrow mitgeteilt, dass am 07.09. und 08.09. in Rostock keine Punktspiele stattfinden können wegen der LRL Nachwuchs! Außerdem müsstest du als Vize den Spielplan des TTVMV kennen! Die VGA Rostock Süd hast du bereits Anfang Juli gehabt und damit gewusst, das Til Puhlmann Stammspieler der 2. Mannschaft ist. Ich nehme an, Du bist für die Nachwuchsförderung und am 30.11. ist die LEM Schüler A und Punktspiel Rostock Süd 2 in Parchim und Schwerin? Was soll das? Du solltest auch mal deine Fehler eingestehen und nicht alles abwälzen!

Freundlicher Gruß
Peter“

Was lernen wir daraus? Alles schriftlich. Alles schnell. Alles sofort.

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