WIR
bedanken uns recht herzlich bei folgenden
Spendern, Sponsoren und Partnern,
die den TSV Rostock Süd in der Saison 2024/25 tatkräftig unterstützen:
Reiner Wäscheservice
www.reiner-service.de
M & U Bürokommunikation
www.m-u.gmbh
WIRO – Wohnen in Rostock
www.wiro.de
GGP – Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik
www.ggp-gruppe.de
Fricke Zweirad Center
www.zweirad-fricke.de
WIND-projekt
www.wind-projekt.de
Joola Tischtennis
http://joola.de/
W&D Werbemarkt
http://www.wdwerbemarkt.de/
Ibis budget – Hotel Broderstorf
http://ibis-budget-broderstorf.hotelsinrostock.com/de/
Contra TT-Shop Lübeck (Claus Mattern)
http://www.contra-luebeck.de/
MEWIGO – Agentur für Medien & Werbung
http://www.mewigo.de/
midikom – Telekommunikation
www.midikom.de
Pano-Tec – Fotograf Rajko Grawert
http://www.pano-tec.de/
Rechtsanwalt Holger Spiegelberg
http://www.ra-spiegelberg.de/
Sieghard Buch (privat)
Hinweis: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für Spendenquittungen (s.u.) bestehen keine Verlinkungen (nur Nennung der Web-Adresse) derjenigen Zuwender, die eine Spendenquittung erhalten haben.
Einer Behandlung als Spende ist es nicht abträglich, wenn der Verein auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, etc. auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich hinweist. Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors erfolgen (Anwendungserlass zur Abgabenordnung [AEAO], Nummer 9, Absatz 2 zu § 64). Wann aus dem Hinweis auf den Spender durch „besondere Hervorhebung“ eine werbende Gegenleistung wird, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich müssen die Hinweise also dezent gestaltet sein. Für Internetseiten gilt: Bei einer Verlinkung (von Text oder Logo) mit der Website des „Spenders“ handelt es sich in jedem Fall um eine echte Werbeleistung (Finanzministerium Bayern, Schreiben vom 11.2.2000, Az: 33 – S 0183 – 12/14 – 59 238).
Quelle: https://www.iww.de/vb/spendenrecht/spenden-werbung-sponsoring-so-gestalten-vereine-ihre-aussenfinanzierung-steuerlich-optimal-f56539 (besucht am 09.02.2021)
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Stand: 08.09.2024